Änderungen in der Lebensmittelkennzeichnung: Neue Anforderungen ab Ende 2014

Bereits ab Mitte Dezember 2014 müssen neue Richtlinien der Lebensmittelinformationsverordnung eingehalten werden. Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) bringt zahlreiche neue Anforderungen. Lebensmittelunternehmen müssen bereits bis Mitte Dezember 2014 den Großteil der Neuerungen umgesetzt haben.
Ab heutigen Stand sind es noch 12 Monate bis zur praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben.

Das sind die wichtigsten Punkte für die Betriebe:
1.    Überprüfung & ggfs. Anpassung der Etiketten-Gestaltung
2.    Überprüfung & Anpassung der Kennzeichnungsinhalte
3.    Vorbereitung auf die neue Nährwertpflicht

Die Verordnung gibt folgende Fristen an:
•    seit 12. Dezember 2011 in Kraft (aktuell läuft die Übergangsfrist!)
•    ab 13. Dezember 2014 europaweite verbindliche Gültigkeit der Lebensmittelinformationsverordnung
•    Ausnahme: Die Nährwertpflicht gilt erst ab 13. Dezember 2016!
Wichtig: Alle Produkte, die vor dem genannten Fristablauf in Verkehr gebracht oder bereits gekennzeichnet wurden, dürfen jeweils bis Bestandsleerung vermarktet werden.

Was ist zu tun, Was sind die wichtigsten Schritte?
1. Überprüfen Sie die Gestaltung der Etiketten und passen Sie diese ggfs. an:
Die Gestaltung der Etiketten und deren Kennzeichnung sehen zukünftig detaillierte Anforderungen vor.
Davon betroffen sind die Mindestschriftgröße der Pflichtangaben sowie die Hervorhebung der allergenen Zutaten. Zusätzlich ist die gesamte Gestaltung der Verpackung bezüglich Lesbarkeit (z.B. Schrift- und Farbwahl, Kontrast, Hintergrund etc.) zu überprüfen.
Achtung: Durch die genannten Neuerungen kann es erforderlich werden, dass zusätzlicher Platz für weitere Angaben & Informationen auf den Etiketten vorgesehen und genutzt werden muss.

Neue Angaben wie z.B. Anwendungs- und Warnhinweise oder das Einfrierdatum sind dann aufzuführen. Zusätzlich ist bei allen Produkten zu überprüfen, ob die Vorgaben zu den Herkunftsangaben, evtl. Täuschungsrisiken oder auch Health-Claims entsprechend eingehalten werden.

Passen Sie die Kennzeichnungsinhalte an:
Überprüfen Sie alle Rezepturen und kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Lieferanten um bzgl. der Rohstoffe und verwendeten Produkte kennzeichnungskonform zu sein. Wichtig: Die neuen Regelungen zu Lebensmittelzusatzstoffen führen ebenfalls dazu, dass die korrekte Kennzeichnung dieser Zutaten vollständig überprüft werden muss!
3. Vorbereitung auf die neue Nährwertpflicht
Die EU-Parlamentarier einigten sich nun auf eine Nährwertkennzeichnung in Form einer Tabelle, welche die bislang erfolgte freiwillige Nährwertinformation verpflichtend gestaltet. Pflicht ist es künftig (spätestens ab dem 13. Dezember 2016), in allen EU-Ländern, auf vorverpackten Lebensmitteln den Kaloriengehalt sowie die sechs Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz anzugeben. Diese werden die„Big 7“ genannt. Die Ermittlung dieser Nährwerte kann laut der neuen Verordnung sowohl auf Basis einer Analyse als auch durch eine Berechnung erfolgen.

Wichtig: Alle bereits vorhandenen Nährwertdeklarationen müssen bereits ab 13. Dezember 2014 die neuen Anforderungen einhalten!

Unser Tipp:
Damit Sie Mitarbeiter, Produktion und Verkauf gut auf die neuen Anforderungen einstellen und den Betrieb vorbereiten können, bleibt nicht mehr viel Zeit. Aufgrund der Menge der zusätzlichen Neuerungen besteht akuter Handlungsbedarf, um den Zeitplan einhalten zu können.
Holen Sie sich fachliche Unterstützung, um termingerecht arbeiten zu können und bis zum genannten Fristablauf vorbereitet zu sein. Das Hygiene-Netzwerk steht Ihnen hierzu gerne beratend zur Seite.
weitere Infos auf www.Hygiene-Netzwerk.de
 

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