Zukünftige Erhebung von Pflichtgebühren im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden:

Derzeit liegt aus Brüssel ein Kommissions-Vorschlag vor, der vorsieht, die in der bisherigen Verordnung (EG) 882/2004 bezüglich Wortlaut und Anwendung festgestellten Schwächen zu überwinden. Das Ziel ist ein belastbarer, transparenter und nachhaltiger Rechtsrahmen, der „bedarfsgerechter“ ist.
Nunmehr sollen laut diesem Kommissionsvorschlag für alle Kontrollen Pflichtgebühren erhoben werden, das heißt, dies ist mit einem erheblichen Mehraufwand für die Gewerbetreibenden verbunden. Bisher war es so, dass nur Gebühren für Kontrollen angefallen sind, die mit einem Mehraufwand verbunden waren. Mehraufwand lag immer dann vor, wenn bei einer Kontrolle Mängel festgestellt wurden, aufgrund derer dann eine Nachkontrolle erfolgen musste.
Allerdings werden hier Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme nicht über 2 Millionen EUR liegt (Kleinstunternehmen), von der Entrichtung der Pflichtgebühren befreit.
Die Pflichtgebühren werden so bemessen, dass die zuständigen Behörden die Kosten ihrer amtlichen Kontrollen vollständig decken können. Was hier unter „vollständig“ zu verstehen ist, kann momentan noch nicht genau abgeschätzt werden.
Unternehmern, die eine Pauschalgebühr zahlen müssen, kommt ihr gutes Abschneiden bei amtlichen Kontrollen insofern zugute kommt, als die Höhe der Gebühr individuell angepasst wird. Grundsätzlich sollen die Gebühren für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten, niedriger sein als für Unternehmer, die dies nicht tun.

Fazit:
Zukünftig wird sich somit eine gute Hygienebetreuung umso mehr lohnen, da man sich damit sicherlich erhebliche Kontrollgebühren sparen kann. Dieses Konzept der „geringen Gebühren bei guter Hygiene“ wird auch schon in anderen europäischen Staaten praktiziert. Dort müssen bei einer entsprecheneden Bewertung teilweise nur die hälftigen Gebühren bezahlt werden. Bei einer Kontrolle können schnell Gebühren von mehreren hundert Euro zustande kommen, bei einem Gebührensatz von ca. 60 Euro je Kontrolleur/je Stunde.
 

FAQ   |   Info-Präsentation   |   Kontakt   |   Impressum