„Verminderte Gebühren bei guter Hygiene“ – zukünftige Erhebung von Pflichtgebühren
Die zukünftige Erhebung der Pflichtgebühren bei amtlichen Kontrollen erfährt einen Wandel. Eine gute Hygienebetreuung, sowie ein funktionierendes Hygiene-Eigenkontrollsystem (HACCP) werden sich zukünftig immer mehr lohnen. Es können erhebliche Kontrollgebühren gespart werden, da das Konzept der „verminderten Gebühren bei guter Hygiene“ bereits erfolgreich in einigen anderen europäischen Ländern umgesetzt wird. Dort müssen bei einer entsprechend positiven Bewertung teilweise nur die hälfte der Gebühren bezahlt werden. Die zukünftige Erhebung der Pflichtgebühren im Zusammenhang der amtlichen Kontrollen erfährt also eine wichtige Neuerung. Bei einer Kontrolle können schnell Gebühren von mehreren hundert Euro entstehen, wenn man einen Gebührensatz von ca. 60,00 € je Kontrolleur pro Stunde als Basis rechnet.
Zu diesem Thema liegt aktuell ein Kommissions-Vorschlag aus Brüssel vor, der vorsieht, die in der bisherigen Verordnung (EG) 882/2004 bezüglich Wortlaut und Anwendung festgestellten Schwächen zu überwinden. Das Ziel ist ein belastbarer, transparenter und nachhaltiger Rechtsrahmen, der „bedarfsgerechter“ ist.
Mehraufwand für alle Gewerbetreibenden, aufgrund einer Pflichtgebühr!
Es sollen laut diesem Kommissionsvorschlag für alle Kontrollen angepasste Pflichtgebühren erhoben werden. Das bedeutet, dies ist mit einem erheblichen Mehraufwand für die Gewerbetreibenden verbunden. Bisher war es so, dass nur Gebühren für Kontrollen angefallen sind, die mit einem Mehraufwand verbunden waren. Mehraufwand lag immer dann vor, wenn bei einer Kontrolle Mängel festgestellt wurden, aufgrund derer dann eine Nachkontrolle erfolgen musste.
Allerdings werden hier Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme nicht über 2 Millionen EUR liegt (Kleinstunternehmen), von der Entrichtung der Pflichtgebühren befreit.
Vollständige Abdeckung der amtlichen Kontrollkosten.
Die Pflichtgebühren werden so bemessen, dass die zuständigen Behörden die Kosten ihrer amtlichen Kontrollen vollständig decken können. Was hier unter „vollständig“ zu verstehen ist, kann momentan noch nicht genau abgeschätzt werden.
Niedrigere Gebühren für vorbildliche Betriebe.
Unternehmern, die eine Pauschalgebühr zahlen müssen, kommt ihr gutes Abschneiden bei amtlichen Kontrollen insofern zugute, als das die Höhe der Gebühr individuell angepasst wird. Grundsätzlich sollen die Gebühren für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten, niedriger sein als für Unternehmer, die dies nicht tun.
Bringen Sie Ihren Betrieb auf den aktuellen Stand.
Gerne führen wir nach Absprache eine unverbindliche Erstbegehung mit bebildertem Optimierungsleitfaden, sowie einer detaillierten Hygieneüberprüfung durch.
Sie haben Fragen hierzu? Informieren Sie sich bei den Profis der Lebensmittelhygiene: www.Hygiene-Smiley.de oder www.Hygiene-Netzwerk.de
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